Krankenversicherung
07. November 2007
Für die Gesundheit ist es notwendig, daas jeder Bürger eine Krankenversicherung abschließt. Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen in Deutschland. Zum einen können sich Freiberufler, Lehrer und Beamte bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. Auch für Personen mit einem Einkommen von mehr als 47.000 Euro könne sich privat versichern. Zum anderen werden Angestellte die unter 47.000 Euro verdienen von ihrem Arbeitgeber bei der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Es ist bei Menschen über diesem Einkommen möglich, dass sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Die Unterschiede zwischen beiden Versicherungsarten beginnen schon bei der Beitragsberechnung. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung macht sich der monatliche Beitrag am Einkommen fest. Bei einer privaten Krankenversicherung hingegen sind Geschlecht, Gesundheit und Eintrittsalter für die Beitragshöhe entscheidend.
Es ist in der gesetzlichen Krankenversicherung so, dass Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können. Als Familienmitglieder werden Ehepartner oder Kinder anerkannt. In der privaten Krankenversicherung muss für jede Person eine einzelne Police abgeschlossen werden. Für ein Kind liegt der monatliche Beitrag bei ca. 40 Euro.
Der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auf das wesentliche beschränkt. Bei einer privaten Versicherung hingegen werden auch Leistungen wie Zahnersatz und Sehhilfen bezuschusst. Die Praxisgebühr die mit der Gesundheitsreform eingeführt wurde, brauchen Versicherte einer privaten Krankenkasse nicht zu entrichten. Gesetzlich versicherte Patienten müssen so lange Zuzahlungen leisten, bis sie zwei Prozent ihres gesamten Jahreseinkommens für medizinische Leistungen aufgebracht haben. Danach erfolgt die Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres.
Ist eine Person bei keiner Art von Krankenversicherung gemeldet, muss sie das nachholen. Seit April 2007 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Personen die sich nach diesem Datum bei einer gesetzlichen Kasse auf freiwilliger Basis anmelden, müssen die Beiträge bis April rückwirkend bezahlt werden. Bei der privaten Krankenkasse entfällt diese Rückzahlung. Eine gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet neue Kunden anzunehmen, wenn sie nicht zuvor bei einer anderen gesetzlichen Kasse versichert waren. Die private Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche Kunden sie versichern möchten.
