Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit sich und andere versicherte Personen im Fall des Todes abzusichern. Genau genommen die Hinterbliebenen der versicherten Person, da die Versicherungsleistung nur im Fall des Todes der versicherten Person erbracht wird.
Der Versicherungsfall ist bei der Risikolebensversicherung ausschließlich auf den Tod der versicherten Person beschränkt, nur bei Tod wird die Versicherungssumme fällig. Dies kann der Deckung der finanziellen Ausfälle dienen oder nur der Zahlung der Erbschaftssteuer.
Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung ist allgemein sehr günstig, da hier nur das Todesfallrisiko abgesichert wird. Vergleichsweise teuer für eine reine Todesfallabsicherung ist die Kapitallebensversicherung. Wer also nur sich oder andere im Falle des Todes absichern möchte, wählt die Risikolebensversicherung.
Außerdem lässt sich die Risikolebensversicherung sehr kostengünstig mit anderen Vorsorgeverträgen wie z.B. der Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren. Mit einer solchen Kombination lassen sich auf Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 50% des Beitrags einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sparen, gleichzeitig bleibt der Beitrag der Risikolebensversicherung gleich hoch.
Wem dieser Beitrag immer noch zu hoch ist, kann über die Überschussverrechnung Beitragssofortabzug weitere Beitrag sparen. Hier werden dann die Überschüsse die der Lebensversicherer aus Anlage- und Zinsgeschäften erwirtschaftet mit dem zu zahlenden Beitrag des Versicherungsnehmers verrechnet. So ergibt sich im Regelfall eindeutlich niedriger Beitrag für den Versicherungsnehmer.