Hausratversicherung
07. November 2007
Die Grundausstattung der Hausratversicherung tritt bei Schäden auf, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchsdiebstahl und damit verbundenem Vandalismus entstehen. Zusätzlich kann man den Versicherungsschutz um die sogenannten Elementargefahren erweitern.
Unter Elementargefahren versteht man das Risiko, das aufgrund der Gefahr von Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Vulkanausbrüchen und Überschwemmungen besteht. In den meisten Fällen kann man nur alle Elementargefahren auf einmal in den Vertrag einschließen. Daher sollte man sich überlegen, wie hoch das bestehende Risiko wirklich ist, da man den Beitragsaufschlag für alle Gefahren bezahlen muss. gerade Lawinen und Vulkanausbrüche sind aber nur in bestimmten Gegenden von Bedeutung und werden daher in den meisten Fällen dann unnötig in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Durch Vergleiche der verschiedenen Anbieter kann man aber sehr günstige Tarife finden, in denen dieser zusätzliche Versicherungsschutz zu einem bezahlbaren Preis zu bekommen ist. Man kann selber den Schutz auch noch ergänzen, indem man sich beispielsweise noch gegen den Diebstahl von Fahrrädern, Kinderwagen, Wäsche von der Leine, Gartenmöbeln oder Gegenständen aus dem zuhause geparkten PKW absichert. Zu bedenken ist aber immer, dass man für einen erweiterten Versicherungsumfang auch einen höheren Beitrag entrichten muss. Dieser Beitrag richtet sich neben den gewählten Versicherungsumfang auch nach der Größe der versicherten Wohnfläche sowie der jeweiligen Gefahrenklasse der entsprechenden Wohngegend. Diese Klasse wird insbesondere danach bestimmt, wie hoch die Kriminalitätsrate in der Region, wodurch man abschätzen kann, wie hoch das Risiko von Einbrüchen ist. Ebenso sind die Gegenden teurer, in denen ein besonders hohes Risiko von beispielsweise Stürmen, Überschwemmungen oder Erdbeben besteht.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den gesamten Haushalt, also alle losen Sachen, die sich in der Wohnung beziehungsweise im Haus befinden. Dazu gehören die Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche, die Gebrauchsgegenstände wie zum Beispiel Besteck, Geschirr, Kleidung und Küchengeräte sowie Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel und diverse im Haus befindlichen Vorräte. Dazu kommen noch die Wertsachen, zu denen man beispielsweise Bargeld, Gemälde oder andere Sammlerstücke zählt.
