Haftpflichtversicherung

07. November 2007

Die Haftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung, aber es ist durchaus sinnvoll sie abzuschließen, denn sie schützt den Versicherungsnehmer vor Forderungen, wenn er anderen Menschen Schaden zufügt. Der Versicherungsschutz greift in jedem Falle innerhalb Deutschlands und je nach Anbieter und vertraglichen Bedingungen auch weltweit. Die Leistungen der Haftpflichtversicherung umfassen den Ersatz oder die Wiederherstellung von Sachschäden und Entschädigungsleistungen bei Personenschäden. Allerdings leistet die Versicherung nicht bei vorsätzlicher Beschädigung. Einige Anbieter versprechen sogar eine Leistung zu erbringen, wenn der Versicherungsnehmer durch eine andere Person geschädigt wird und diese unfähig ist, für den Schaden aufzukommen oder nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Diesen Schutz bezeichnet man fachsprachlich als Forderungsausfall Deckung.
Bei Abschluss der Haftpflichtversicherung ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Antragsteller um einen Alleinstehenden oder um einen Verheirateten mit Familie handelt. Der Tarif für Alleinstehende versichert nur die Schäden, die die ledige Person selbst verursacht. Der Familientarif schließt im Versicherungsschutz auch den Ehepartner und die Kinder ein. Weiterhin zu berücksichtigen ist das Alter des Versicherungsnehmers, da für junge Menschen unter 25 häufig eine vergünstigte Haftpflichtversicherung angeboten wird.
Der Vertrag, der zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geschlossen wird, beinhaltet alle maßgeblichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang der Leistungen im Detail. Entscheidend ist die Versicherungssumme, d.h. die Betragsgrenze, bis zu der die Versicherungsgesellschaft für Personen- und Sachschäden aufkommt. Die Versicherungssumme beträgt je nach Anbieter zwischen 3 und 10 Millionen €. Je nach Bedarf kann die Versicherungssumme erhöht werden oder auf Wunsch zusätzlicher Versicherungsschutz eingerichtet werden. Dieser kann beispielsweise Pferde und Hunde mit einschließen.
Ursprünglich verlangten die Versicherungsgesellschaften, dass die Versicherungsprämien stets in einer Summe einmal jährlich im Voraus zu zahlen sind. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit monatliche, viertel- oder halbjährliche Beiträge zu leisten. Hierfür verlangt die Versicherungsgesellschaft allerdings einen Aufschlag von 5 bis 10%. Bei wiederholt ausbleibenden Prämien verringert sich der Versicherungsschutz oder entfällt komplett.