gesetzliche Krankenversicherung

07. November 2007

Die gesetzliche Krankenversicherung dient der medizinischen Grundversorgung des Menschen. Seit April 2007 besteht in Deutschland die Versicherungspflicht für jeden Bürger. Wer als Angestellter tätig ist, wird automatisch vom Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Liegt das Einkommen über dem versicherungspflichtigen Satz, kann der Arbeitnehmer sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden oder eine private Versicherung wählen.

Von der gesetzlichen Krankenkasse werden Leistungen übernommen, die der Sicherung der Gesundheit dienen. Leistungen die nicht medizinisch notwendig oder anerkannt sind, müssen vom Versicherten selbst gezahlt werden. Gleiches gilt für Zahnersatz, der von einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt ist. Hierfür gibt es die Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Pro Quartal müssen gesetzlich Versicherte eine Praxisgebühr von 10 Euro zahlen, wenn sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Wurden innerhalb eines Jahres bereits mehr als 2 Prozent des Einkommens zugezahlt, wird von der Krankenkasse ein Befreiungsausweis ausgestellt. Für den Rest des Jahres müssen dann keine Zuzahlungen mehr geleistet werden.
Die Befreiung kann bereits am Anfang des Jahres ausgestellt werden, wenn der Versicherte die für ihn berechnete Zuzahlungssumme an die Krankenkasse zahlt.
Beantragt wird die Befreiung direkt bei der Krankenkasse, unter Vorlage von Einkommensbescheinigung und bereits geleisteten Zahlungen. Beim Arzt bekommt jeder Patient der eine gesetzliche Krankenversicherung hat, eine Quittung für die geleistete Praxisgebühr ausgestellt.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung errechnen sich an der Höhe des Gesamteinkommens. Veränderungen des Gehaltes müssen der gesetzlichen Krankenkasse direkt mitgeteilt werden.
Von vielen Personen als Vorteil betrachtet ist die Tatsache dass eine gesetzliche Krankenversicherung dazu berechtigt, Kinder und Ehepartner kostenlos mitzuversichern. Der monatliche Beitrag ändert sich nicht, auch wenn mehrere Kinder mitversichert sind.

Welche gesetzliche Krankenkasse die Richtige ist, liegt an den individuellen Wünschen des Versicherten. Der Arbeitgeber stellt dem Angestellten teilweise frei, bei welcher Versicherung er sich anmelden möchte. Daher kann ein Versicherungsvergleich im Internet lohnend sein. Die Beiträge der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen können durchaus variieren.